Eintrag erstellen
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen eines Eintrags im Weisungsregister.
Ein neuer Eintrag dokumentiert eine Verarbeitungstätigkeit. Das brauchen Sie, sobald Sie in einer Lösung personenbezogene Daten verarbeiten. So halten Sie fest, welche Daten Sie zu welchem Zweck nutzen.
Ein einziges Formular
Alle Angaben zu einer Verarbeitung machen Sie in einem einzigen Formular. So haben Sie den ganzen Eintrag auf einen Blick.
So erstellen Sie einen Eintrag
Weisungsregister öffnen
Öffnen Sie Ihre Lösung. Klicken Sie in der Seitenleiste auf Weisungsregister.
Neuen Eintrag beginnen
Klicken Sie auf + Eintrag erstellen (rechts neben der Überschrift Einträge). Es öffnet sich das Formular für einen neuen Eintrag.
Angaben ausfüllen
Füllen Sie die Felder aus. Drei Felder sind Pflicht:
Art der Daten: Welche Daten verarbeiten Sie? Zum Beispiel „Gesundheitsdaten, Diagnosen, Adressen".
Betroffene Personengruppe: Wessen Daten sind das? Zum Beispiel „Bürgerinnen und Bürger der Stadt X".
Zweck der Verarbeitung: Warum verarbeiten Sie die Daten? Zum Beispiel „Analyse des Infektionsgeschehens".
Ein Feld ist freiwillig:
Sicherheitsmaßnahmen (optional): Wie schützen Sie die Daten? Zum Beispiel „Pseudonymisierung, Zugriffskontrolle".
Datenkategorie wählen
Wählen Sie, wie sensibel die Daten sind. Klicken Sie auf eine der vier Schaltflächen. Mehr dazu lesen Sie unten.
Eintrag speichern
Klicken Sie auf Eintrag hinzufügen. Der Eintrag erscheint sofort in der Liste. Er ist automatisch Aktiv.
Ein Eintrag beschreibt genau eine Verarbeitung. Haben Sie mehrere Zwecke? Dann erstellen Sie für jeden Zweck einen eigenen Eintrag.
Die Datenkategorie verstehen
Die Datenkategorie sagt, wie schützenswert die Daten sind. Sie haben vier Möglichkeiten:
Normale personenbezogene Daten ohne besonderen Schutzbedarf.
Zum Beispiel Namen, Adressen oder Kontaktdaten.
Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO. Sie brauchen erhöhten Schutz.
Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten, Daten zur ethnischen Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Angaben zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung.
Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO.
Wählen Sie diese Kategorie, wenn beide Arten zutreffen. Also sowohl besondere Kategorien nach Art. 9 als auch strafrechtliche Daten nach Art. 10.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Nächste Schritte
Einträge verwalten: Einträge bearbeiten, aktivieren, sperren und löschen
Übersicht und Bestätigung: Wann die Übersicht erscheint und was Sie bestätigen
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