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Weisungsregister

Dokumentieren Sie Ihre Datenverarbeitung gemäß DSGVO im Weisungsregister jeder Lösung.

Das Weisungsregister ist der Ort, an dem Sie festhalten, welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten. Jede Lösung hat ihr eigenes Weisungsregister. Sie finden es in der Seitenleiste der Lösung unter Weisungsregister.

Warum gibt es das Weisungsregister?

Die DSGVO verlangt: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss das dokumentieren. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel Namen, Adressen oder Gesundheitsdaten.

Mit Polyteia arbeiten Sie und Polyteia zusammen an Ihren Daten:

  • Sie bestimmen, welche Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten. Sie sind der Verantwortliche.

  • Polyteia stellt die Plattform bereit und verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag.

Dafür gibt es einen Vertrag: die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Das Weisungsregister ergänzt diesen Vertrag. Jeder aktive Eintrag gilt als dokumentierte Weisung im Rahmen Ihrer AVV. Rechtlich gelten die Einträge als Nachträge zu Ihrer bestehenden AVV.

Kurz gesagt: Im Weisungsregister sagen Sie Polyteia, welche Datenverarbeitung Sie in dieser Lösung erlauben.

Stellen Sie sich vor

Denken Sie an ein Fahrtenbuch für ein Dienstfahrzeug. Für jede Fahrt notieren Sie: wohin, warum, mit welchem Ziel. So ist jederzeit nachvollziehbar, was passiert ist.

Das Weisungsregister ist ein Fahrtenbuch für Ihre Daten. Für jede Datenverarbeitung notieren Sie: welche Daten, wessen Daten, zu welchem Zweck.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Angaben zu einer bestimmten Person. Mit ihnen lässt sich eine Person erkennen oder zuordnen.

Direkte Angaben: sie benennen eine Person sofort:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum

  • E-Mail-Adresse, Telefonnummer

  • Personalausweis- oder Steuernummer

Indirekte Angaben: sie führen über Umwege zu einer Person:

  • Aktenzeichen oder Kundennummern

  • IP-Adressen oder Standortdaten

Besonders sensible Daten (Art. 9 DSGVO): hier gelten strengere Regeln:

  • Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten

  • Religion, politische Meinung, ethnische Herkunft

Sobald Sie solche Daten in einer Lösung verarbeiten, brauchen Sie dafür einen Eintrag im Weisungsregister.

Wie ist das Weisungsregister aufgebaut?

Das Weisungsregister ist eine einfache Liste von Einträgen. Jeder Eintrag beschreibt genau eine Verarbeitungstätigkeit. Es gibt keine Unterpunkte und keine verschachtelten Ebenen.

In jedem Eintrag halten Sie fest:

  • Art der Daten: Welche Daten verarbeiten Sie? Zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Adressen.

  • Betroffene Personengruppe: Wessen Daten sind das? Zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger Ihrer Stadt.

  • Zweck der Verarbeitung: Warum verarbeiten Sie die Daten? Zum Beispiel für ein Infektionsmonitoring.

  • Sicherheitsmaßnahmen: Wie schützen Sie die Daten? Dieses Feld ist freiwillig.

  • Datenkategorie: Wie sensibel sind die Daten? Sie wählen eine von vier Stufen.

Beispiel aus der Praxis: Ein Gesundheitsamt legt einen Eintrag an. Als Art der Daten trägt es „Impfstatus" ein. Als Betroffene Personengruppe „Bürgerinnen und Bürger des Landkreises". Als Zweck „Infektionsmonitoring".

Aktiv oder inaktiv

Jeder Eintrag ist entweder Aktiv oder Inaktiv. Das ist wichtig:

Nur aktive Einträge gelten als dokumentierte Weisung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Ein inaktiver Eintrag bleibt gespeichert, zählt aber nicht mehr als gültige Weisung.

Wer darf das Weisungsregister pflegen?

Nur Administratoren einer Lösung dürfen Einträge erstellen, bearbeiten, aktivieren, deaktivieren oder löschen. Dabei ist jeder Administrator gleichberechtigt. Es muss nicht die Person sein, die den Eintrag erstellt hat.

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