Übersicht und Bestätigung
Wie funktioniert die Übersicht und Bestätigung des Weisungsregisters
Die Plattform stellt sicher, dass alle Nutzer die im Weisungsregister dokumentierten Verarbeitungstätigkeiten kennen und bestätigen, bevor sie mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Wann erscheint die Übersicht?
Die Übersicht des Weisungsregisters wird in folgenden Situationen angezeigt:
Beim ersten Besuch einer Lösung - Wenn Sie zum ersten Mal auf eine Lösung mit aktiven Einträgen zugreifen
Beim Hochladen von Daten - Wenn Sie Daten in einen Datensatz hochladen
Beim Erstellen eines Formulars - Wenn Sie ein neues Formular anlegen
Beim Freigeben eines Formulars - Wenn Sie ein Formular zur Nutzung freigeben
Wie funktioniert die Übersicht?
Dialog öffnet sich automatisch in den oben genannten Situationen
Übersicht aller aktiven Einträge im Weisungsregister wird angezeigt
Nach unten scrollen erforderlich, um weiterzukommen
Drei Bestätigungen müssen angekreuzt werden:
Sie haben die Übersicht gelesen und verstanden
Ihre Datenverarbeitung liegt innerhalb der dokumentierten Tätigkeiten
Sie tragen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit Ihrer Verarbeitung (§6(4) AVV)
"Bestätigen und fortfahren" klicken
Sie können dann mit Ihrer Tätigkeit fortfahren
Wichtig: Die Übersicht erscheint jedes Mal beim Hochladen von Daten, Erstellen oder Freigeben von Formularen. Beim ersten Besuch einer Lösung erscheint sie nur einmal.
Was wird in der Übersicht angezeigt?
Für jeden aktiven Eintrag im Weisungsregister sehen Sie:
Titel des Eintrags
Status-Anzeigen: Personenbezogene Daten Ja/Nein, Datenkategorie
Alle Verarbeitungstätigkeiten mit:
Art der Daten
Betroffene Personengruppe
Zweck der Verarbeitung
Sicherheitsmaßnahmen
Informationen zu Art. 9 und/oder Art. 10 DSGVO, falls zutreffend
Wichtig: Nur aktive Einträge werden in der Übersicht angezeigt. Deaktivierte Einträge sind ausgeblendet.
Was passiert bei fehlenden Einträgen?
Wenn keine aktiven Einträge vorhanden sind:
Warnung: "Keine Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert"
Hinweis: "Für diese Lösung wurden noch keine Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert. Bitte wenden Sie sich an einen Administrator."
Nur "Abbrechen"-Button verfügbar (kein Fortfahren möglich)
In diesem Fall müssen zunächst Administratoren Einträge im Weisungsregister erstellen, bevor Sie mit der Datenverarbeitung fortfahren können.
Rechtliche Grundlage
Die Übersicht und Bestätigung dient der Einhaltung der DSGVO, insbesondere:
Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag
§6(4) AVV: Bestätigung der Verantwortlichkeit für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Durch die regelmäßige Bestätigung wird sichergestellt, dass:
Alle Verarbeitungen dokumentiert sind
Nutzer sich der Verarbeitungstätigkeiten bewusst sind
Die Verantwortlichkeit klar zugewiesen ist
Änderungen am Weisungsregister nachvollziehbar sind
Verwandte Themen
Eintrag erstellen - So erstellen Administratoren Einträge
Einträge verwalten - Einträge bearbeiten und verwalten
Häufig gestellte Fragen - Weitere Fragen zur Übersicht
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